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Lageplan eines Grundstücks mit eingezeichnetem Pool auf einem Schreibtisch (Symbolbild)

Pool-Genehmigung in der Steiermark: melden statt bewilligen

Poolbau für Graz und Umgebung

Brauchen Sie für Ihren Pool eine Baubewilligung? In der Steiermark meist nicht, aber eine Meldung bei der Gemeinde. Hier steht, was gilt, mit Quellen.

Stand 4. November 2026

Private Pools bis insgesamt 100 m³ Rauminhalt sind in der Steiermark meldepflichtig, nicht bewilligungspflichtig (§ 21 Abs. 1 Z 2 lit. d Stmk. BauG). Sie teilen das Vorhaben vor Baubeginn schriftlich der Gemeinde mit. Größere Becken werden im Einzelfall bau- und wasserrechtlich geprüft (Land Steiermark, Pool-Broschüre 2021).

Was das Baugesetz sagt

§ 21 des Steiermärkischen Baugesetzes zählt Wasserbecken bis zu insgesamt 100 m³ Rauminhalt zu den meldepflichtigen Vorhaben. Ebenfalls meldepflichtig sind luftgetragene Überdachungen bis 100 m² Grundfläche. Den Gesetzestext finden Sie im Rechtsinformationssystem bzw. auf jusline.at (§ 21 Stmk. BauG).

Ein typisches Einbaubecken mit 8 x 4 m und 1,40 m Wassertiefe hat rund 45 m³ und liegt damit deutlich unter der Grenze (Land Steiermark, Pool-Broschüre 2021).

Melden: so geht's

  • Vor Baubeginn schriftlich an die Gemeinde (in Graz: Bau- und Anlagenbehörde der Stadt Graz)
  • Lage des Pools am Grundstück, Größe und Rauminhalt angeben
  • Bebauungsplan und Abstände der Gemeinde beachten
  • Kanalanschluss für Rückspülwasser vorab mit dem Kanalbetreiber abstimmen (meist die Gemeinde, in Graz die Holding Graz)
  • Befüllung mit dem Wasserversorger abklären

Wasserrecht: wann es eine Bewilligung braucht

Ob für einen privaten Pool eine wasserrechtliche Bewilligung nötig ist, hängt laut Land Steiermark vor allem von den Pflegemitteln und der Abwasserbeseitigung ab. Jedenfalls bewilligungspflichtig ist das Einbringen von Kupfer und Silber ins Grundwasser. Wer in einem Grundwasserschongebiet wohnt, klärt vor dem Entleeren mit der Bezirksverwaltungsbehörde, ob eine Bewilligung nötig ist (Land Steiermark, Pool-Broschüre 2021).

Südlich von Graz gilt das Grundwasserschutzprogramm Graz bis Bad Radkersburg 2018 für die Grundwasserkörper Grazer Feld, Leibnitzer Feld und Unteres Murtal.

Pool nur im Bauland

Schwimmbecken werden auf Bauland errichtet. Ob Ihr Grundstück als Bauland gewidmet ist, zeigt der Flächenwidmungsplan der Gemeinde. Im Zweifel fragen Sie bei der Gemeinde nach, bevor Sie planen.

Häufige Fragen

Brauche ich für einen Pool in Graz eine Baubewilligung?
Für Becken bis 100 m³ nicht. Sie sind nach § 21 Stmk. BauG meldepflichtig: Das Vorhaben wird vor Baubeginn schriftlich der Baubehörde der Stadt Graz mitgeteilt.
Muss ich einen Aufstellpool melden?
Das Gesetz spricht von Wasserbecken bis 100 m³. Ob ein kleiner, saisonaler Aufstellpool darunter fällt, klären Sie im Zweifel kurz mit Ihrer Gemeinde.
Braucht eine Poolüberdachung eine Bewilligung?
Luftgetragene Überdachungen bis 100 m² Grundfläche sind meldepflichtig (§ 21 Stmk. BauG). Für feste Überdachungen klären Sie die Einstufung vorab mit der Gemeinde.

Kostenloses Pool-Angebot anfragen

Beschreiben Sie kurz Ihr Vorhaben: Ort, gewünschte Poolgröße oder Pooltyp. Ein Poolbau-Betrieb aus der Region meldet sich, sieht sich das Grundstück an und nennt Ihnen einen schriftlichen Preis.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Besichtigung des Grundstücks vor Ort
  • Schriftlicher Preis nach Positionen
  • Rückmeldung meist innerhalb von 1 bis 2 Werktagen

Kostenloses Pool-Angebot

Kostenlos und unverbindlich. Rückmeldung meist innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.

Mit dem Absenden verarbeiten wir Ihre Angaben zur Bearbeitung der Anfrage, siehe Datenschutz.